Keine Panik, nicht ich, noch nicht. Aber ich habe heute nach einer längeren Diskussion1 herausgefunden, wie das hier in Norwegen – oder sagen wir hier an der NTNU – so mit dem Urlaub für die Mitarbeiter funktioniert, oder besser gesagt mit dem bezahlten Urlaub.
Zunächst hat man mal grundsätzlich Urlaubsanspruch, egal wieviel man schon gearbeitet hat oder wie lang der Vertrag läuft, anteilig natürlich, ganz normal soweit und in der auch in Deutschland gewohnten Menge von etwa zwei Tagen pro Monat.
Dann ist das aber so, dass ich mir den bezahlten Urlaub für das nächste Jahr in diesem Jahr verdienen muss. Dazu sind keine besonderen Anstrengungen nötig, man muss nur der normalen Arbeit nachgehen. Arbeite ich also das ganze Jahr 2009 normal von Januar bis Dezember ist mein Urlaub 2010 bezahlt. Umgekehrt gilt dann aber auch, dass mein Urlaub 2009 unbezahlt ist, wenn ich mir den nicht 2008 verdient habe.
Ein bisschen vertrackt wird es jetzt mit dem hier vorliegenden befristeten Vertrag von 6 Monaten. Zunächst gilt, dass mein Urlaub 2009 unbezahlt ist, weil ich mir den ja 2008 nicht verdient habe. Andererseits wird mir der Urlaub, den ich mir 2009 für 2010 verdient habe, am Ende meines Vertrages irgendwie in Form von Geld vergütet, weil ich den 2010 ja nicht nehmen kann mangels Arbeitsvertrag. Diese nachträgliche Auszahlung des Anspruchs ist unabhängig davon wieviel Urlaub ich 2009 nehme. Eine Umkungelei den bezahlten Urlaub für 2010 nicht auszahlen zu lassen sondern auf den Urlaub von 2009 anzurechnen scheint es nicht zu geben.
Warum scheint? Nun, ich war froh, das soweit wie beschrieben rausgefunden zu haben. Ich wollte die Dame da nicht noch weiter belästigen und das klang auch nicht so, als gäbe es außer diesen einfachen Regeln noch irgendwelche weiteren Ausnahmen. Ich hoffe, es konnten alle den obigen Ausführungen folgen…
Lange Rede kurzer Sinn: Ich bekomme nächstes Jahr eine bestimmte Menge Geld, egal wieviel unbezahlten Urlaub ich dieses Jahr noch nehme. So ist das – hier so. 🙂
- Sprachschwierigkeiten 😉 [↩]