Was wird dieser Tage nicht alles über »das Internet« geschrieben. Als Wahlkampfthema hat das die Bundesfamilienministerin ja schon im Frühjahr auf die Tagesordnung gesetzt und damit die sogenannte Zensursula-Debatte ausgelöst. Die Piratenpartei ist mittlerweile offiziell für die anstehende Bundestagswahl zugelassen und diese Woche hat der Spiegel sogar in der gedruckten Ausgabe ein Titelthema draus gemacht (über die Qualität des Artikels im Vergleich zu Spiegel Online bitte bei SPIEGEL vs. SPON: Das doppelte Spiel weiterlesen).
In der Diskussion taucht immer wieder der Begriff »rechtsfreier Raum« auf, das böse Internet solle wohl sowas sein. Dies ist schlichtweg falsch, ich würde sogar fast behaupten dreist gelogen. Für »das Internet« gelten in Deutschland seit eh und je BGB und StGB, das bürgerliche Gesetzbuch und das Strafgesetzbuch. Es ist »online« ebenso wie »offline« verboten Leute zu bestehlen, zu beleidigen, zu betrügen und dergleichen. Geschäfte, die über das Internet getätigt werden, sind genauso wirksam bzw. unwirksam wie sie das im »realen Leben« sind. Wer regelmäßig das lawblog von Rechtsanwalt Udo Vetter liest, kann sich davon täglich überzeugen. Ein sehr gutes Interview mit dem guten Mann gab es letztens übrigens bei Chaosradio Express, das ich gestern drüben im antiblau blog vorgestellt hatte.
In Wirklichkeit geht es rechtlich gesehen im Internet sogar deutlich härter zu als in der realen Welt. Ein paar Vergleiche mit hinterlegten Links habe ich dazu heute bei Telepolis im Beitrag »Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum« gefunden. Da wird online offensichtlich wegen Kleinigkeiten geklagt und prozessiert, wo man offline normalerweise täglich und wie eigentlich alle anderen Leute auch, kleine Rechtsverletzungen begeht. Es ist nicht so, dass man in einigen Fällen nicht sogar Recht bekommen würde (in dem Fall gilt dann »Wo kein Richter ist, ist auch kein Henker.«), in den meisten Fällen würde man sich aber nur gründlich lächerlich machen.
»Das Internet« ist real und es ist Teil unserer Gesellschaft, wo genauso alle Rechtsgrundsätze gelten, die wir seit Bestehen der Bundesrepublik als allgemein anerkannt hinnehmen und beachten. Auf Basis dieser Rechtsgrundsätze ermitteln tagtäglich Polizei und Staatsanwaltschaft und Anwälte und Gerichte verhandeln. Ich selbst hatte beispielsweise vor einigen Jahren bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs bei einer namhaften Internetauktionsplattform stellen müssen, selbstverständlich gedeckt von unserem Recht. Wer im Bezug auf das Internet von einem rechtsfreien Raum spricht, ist mit der Realität des Netzes entweder überhaupt nicht vertraut oder ein bewusster Lügner.